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PROFESSIONELLE BERATUNG ZUM THEMA WAFFEN

Eine professionelle Beratung beim Thema Waffen ist essenziell wichtig und unverzichtbar. Waffen Jokesch bietet mit seinen ausgebildeten Mitarbeitern und jahrelanger Erfahrung bietet diese professionelle Beratung und ist ihr zuverlässiger Partner.

Ob bei Fragen zur Sicherheit, Ausrüstung, Kaufberatung oder sonstigem Anliegen, kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein Beratungstermin.

Freier Waffenverkauf ohne Altersbegrenzung

  • Spielzeuggewehre, -pistolen & -revolver z.B.: für Zündblättchen, Amorcesbänder oder Knallkorken es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine Schusswaffe oder einen anderen einer Schusswaffe gleichstehenden Gegenstand umgearbeitet werden.
  • Druckluft-, Federdruck- oder CO²-Waffen, wenn die Bewegungsenergie der Geschosse unter 0,5 Joule liegt, sie zum Spiel bestimmt sind, sie nicht:
    – mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden können, dass die Bewegungsenergie über 0,5 Joule steigt oder
    – getreue Nachahmungen (inkl. der inneren Technik) von Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes sind.
  • so genannte Softair Waffen mit Angabe der Mündungsenergie ( & der CE Kennzeichnung )

Hinweis:

  • JSM und VDB empfehlen aber ein Abgabealter von 14 Jahren
  • Ein Transport von Softair-(Anscheins)waffen (z.B. vom Händler zum eigenen Zuhause oder vom eigenen Zuhause zur Schießstätte) ist nur in einem verschlossenen Behältnis (z.B. eingeschweißte Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche) erlaubt.

Freier Waffenverkauf ab vollendetem 18. Lebensjahr

  • Schreckschuss-, Reizstoff- & Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis (Physikalisch Technische Bundesanstalt) & Beschuß (wenn notwendig)
  • Druckluft-, Federdruck- oder CO²-Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Gase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das F-Zeichen im Fünfeck tragen
  • Druckluft-, Federdruck- oder CO²-Waffen ohne F-Zeichen, die allgemein – vor dem 01.01.1970 (BRD) oder – vor dem 02.04.1991 speziell in der DDR hergestellt und vor diesen Zeitpunkten erstmalig in den Handel gebracht worden sind
  • einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden sind
  • Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenentzündung und Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modelle vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden sind
  • Armbrüste
  • Hieb- und Stosswaffen
PTB Zeichen
Feuerwaffen mit Kennzeichen (F im Fünfeck -> Geschosse bis 7,5 Joule

Welche Erwerbsberechtigungen gibt es?

Der gültige (gelöste) Jahresjagdschein berechtigt den Erwerb von:

  • Langwaffenmunition (sofern diese nicht nach dem BJagdG verboten ist)
  • Langwaffen (Selbstlader nur mit maximal zwei Schussmagazin).